Lagerbank bei der Arbeit
Ein besonders reguliertes Kapitel der Lagergeschichte war auch der Geldverkehr der Gefangenen. Die Lagerverwaltungen waren angehalten, den Geldverkehr der Gefangenen untereinander, Geldsendungen aus und in die Heimat sowie die Entlohnung durch die jeweiligen Arbeitgeber zu ordnen. Zu diesem Zweck wurden in einigen Orten richtige Lagerbanken eingerichtet, so auch im Lager Güstrow. Dort wurde die Lagerkontokarte des Gefangenen geführt, deren erste Einzahlung meist schon aus dem bei Ankunft im Lager abgenommenen Bargeld bestand. Fremde Währungen mussten zwar abgegeben, aber ausser Goldwährungen nicht zwangsweise getauscht werden. Per Postanweisung aus der Heimat an die Gefangenen geschicktes Geld wurde auch auf der Lagerkontokarte gutgeschrieben und bei Bedarf ausgezahlt. Anfangs bediente man sich dazu der Währung des Deutschen Reiches. Die Gefangenen konnten damit im Lager zusätzliche Lebensmittel (soweit verfügbar) aber vor allem Waren des täglichen Bedarfs erwerben.
Umtausch eigenen Geldes in Lagerwährung bei der Ankunft
Die Gefangenen gelangten also in den Besitz von deutschem Geld. Damit eröffnete sich ihnen natürlich auch die Möglichkeit, dieses Geld für aus deutscher Sicht illegale Aktivitäten einzusetzen. Dazu zählte die Beschaffung von Fluchtzubehör wie Bekleidung, Nahrungsvorräte, Landkarten oder Bahnfahrkarten. Auch die Bestechung des Wachpersonals wurde denkbar. Um das im Lager vorhandene deutsche Geld zu verwalten und in erster Linie zu kontrollieren, sollte es in der Lagerbank eingezahlt werden. Allerdings war der Effekt relativ gering; die Gefangenen versteckten ihr deutsches Geld lieber, als es der Kontrolle der Deutschen zu überlassen. Auch die deutsche Zivilbevölkerung entzog dem Umlauf durch Hortung zunehmend Bargeld, es wurde knapp im Deutschen Reich. Daher erfolgte als nächster Schritt nach und nach die Einführung von eigenem Lagergeld, das ab Januar 1918 ausschließlich für den Geldverkehr mit den Kriegsgefangenen im Lager zugelassen war.
Im Gefangenenlager Bockhorst wurde folgendes Lagergeld verwendet:
Hartgeld aus Zink mit Jahreszahl 1916 in den Nominalen zu 1 Pfennig, 5 Pfennig, 10 Pfennig (in zwei Varianten) und 50 Pfennig
Kriegsgefangenenlagergeld mit der Jahreszahl 1917 im Nominal zu 50 Pfennig (glattes Kartonpapier)
Kriegsgefangenenlagergeld mit der Jahreszahl 1917 in den Nominalen zu 1 Mark, 2 Mark, 5 Mark und 20 Mark (Karton mit Waffelpressung)
Kriegsgefangenenlagergeld mit der Jahreszahl 1918 in den Nominalen zu 1 Mark, 2 Mark, 5 Mark und 20 Mark (Karton mit Waffelpressung)
Im Bereich des IX. Armeekorps gab es zudem besonderes Lagergeld für die Offiziers-Gefangenenlager in Neubrandenburg-Augustabad, Bad Stuer, Breesen bei Gadebusch und Fürstenberg i.M., welches aber nicht in Güstrow verwendet wurde. Trotzdem hier ein Beispiel:
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